Auszüge aus dem Registro de la Propiedad

Grundbuchauszugsservice bei Spanienimmobilien
- Das Zertifikat des Grundbuchamtes ermöglicht das Nachverfolgen der Immobilienhistorie -

Auszüge aus dem Registro de la Propiedad
 
Die Praxis zeigt, dass häufig nicht nur die aktuelle Immobilieneigentümersituation in Spanien von Interesse ist, sondern es gilt oft auch eine frühere Eigentümerstellung in Erfahrung zu bringen.

Einige hier typischen Sachverhalte:
 
- Verschenken der Spanienimmobilie in rechtsmissbräuchlicher Absicht zur Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen
- Verheimlichung von Vermögenswerten durch Übertragung auf eine Gesellschaft; etwa zur Umgehung von Zugewinnansprüchen im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens
- Entzug der Spanienimmobilie als vollstreckungsfähiges Vermögen oder Vollstreckung ausserhalb der Insolvenzgrenzen.
- Überprüfung, ob die Spanienimmobilie Nachlassgegenstand war


Führt also die ursprüngliche Immobilieneigentümerrecherche mit dem Eigentümernamen, den Grundbuchdaten respektive auf der Basis der Vorlage einer früheren spanischen notariellen Erwerbsurkunde nicht zum Ziel und sprechen die Umstände gleichwohl für eine wahrscheinliche frühere oder aktuell verdeckte Eigentümerstellung, so empfiehlt es sich, den Weg zu einem historischen Grundbuchauszug einzuschlagen.

Da diese Zusatzrecherche in Spanien einen erhöhten Zeitaufwand u.a. häufig mit persönlicher Vorortbeantragung erfordert, ist uns diese Tätigkeit allerdings nur auf der Basis eines Zeithonorars und unter Auslagenersatz für die Beantragung möglich.

Das übliche Vorgehen ist ein 2-Etappen-Vorgehen:
 

1.

Normale Grundbuchrecherche zum Pauschalbetrag von 100 €

2.

Fehlt eine aktuell formale Grundbucheigentümerstellung und verbleibt gleichwohl die Wahrscheinlichkeit einer früheren oder verdeckten aktuellen Eigentümerstellung, so wird ein historischer Grundbuchauszug anvisiert

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